AufgabeBeförderung von Abfällen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die abfallrechtliche Tätigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis.

Weitere Informationen:

Anzeige nach § 53 KrWG
Wer gewerbsmäßig Abfälle transportiert, muss diese Tätigkeit bei der dafür zuständigen Behörde nach § 53 KrWG anzeigen. In Bayern sind für die Entgegennahme der Anzeige die Landratsämter und kreisfreien Städte, in deren Bereich sich die Hauptniederlassung des Betriebes befindet, zuständig.

Unternehmen, deren eigentliche Tätigkeit nicht auf die Beförderung und Entsorgung von Abfällen ausgerichtet ist (z. B. Handwerker), müssen nur dann eine Anzeige nach § 53 KrWG vornehmen, sofern sie pro Kalenderjahr mehr als 20 t nicht gefährliche oder 2 t gefährliche Abfälle befördern.

Unternehmen, die über eine Erlaubnis nach § 54 KrWG verfügen, sind von der Anzeigepflicht nach § 53 KrWG ausgenommen. 

Erlaubnis nach § 54 KrWG
Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen hierfür eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Für die Erteilung der Erlaubnis sind die Landratsämter und kreisfreien Städte, in deren Bereich sich die Hauptniederlassung des Betriebes befindet, zuständig.

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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